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Laut Urteil Nr. 10310/2017 des Landgerichts Thessaloniki wurde unser Mandant wegen seines Mangels an Vorsatz freigesprochen. Die Strafverfolgung wurde wegen des Vergehens der Nichtzahlung von Schulden an den Staat für den Gesamtbetrag von 7.585.504 Euro als gesetzlicher Vertreter Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben.