Laut Urteil Nr. 15607/2012 des Landgerichts Thessaloniki (Verfahren der einstweiligen Anordnung) wurde die Vollstreckung eines Zahlungsbefehls in Höhe von 2.951.496 € wegen missbräuchlicher Kündigung des Darlehensvertrages eingestellt. Laut Urteil wurde festgestellt, dass die Leistung der Bank nach den Grundsätzen von Treu und Glauben und der Moral (Art. 178, 200, 288) geführt werden muss.