Goldenes Visum

Immobilienkauf in Griechenland durch Bürger außerhalb der Europäischen Union – Erteilung und Erneuerung einer Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeit (Goldenes Visum)

Gemäß der Gesetzgebung sind der Erwerb von Immobilien und der Erwerb eines Sachenrechts an Teilen des griechischen Territoriums der als „Grenze“ bezeichnet wird ohne vorherigen Genehmigung durch den griechischen Staat untersagt. Unsere Kanzlei berät Sie über den Status des Ortes, an dem Sie interessiert sind. Man muss erwähnen, dass eine Reihe von Gebieten, einschließlich Thessaloniki und Chalkidiki, nicht mehr als Grenzgebiete betrachtet werden.

Darüber hinaus enthalten die griechischen Rechtsvorschriften Bestimmungen, die den Aufenthalt von Anlegern aus Drittländern, deren Investitionen als strategische Investitionen eingestuft wurden, erleichtern, indem sie den Vertretern von Wertpapierfirmen und ihren Partnern längere Fristen einräumen. Drittstaatsangehörige und ihre Familien haben Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Griechenland Immobilien über den Wert von 250.000 Euro erwerben.

Demzufolge :

A. Ständige Aufenthaltserlaubnis für einen Investor

Eine Aufenthaltserlaubnis wird einem Drittstaatsangehörigen für einen verlängerbaren Zeitraum von fünf Jahren erteilt, der

(a) rechtmäßig mit einem Einreisevisum in das Land eingereist ist oder seinen rechtmäßigen Wohnsitz im Land hat.

(b) Besitz und Eigentum von Immobilien in Griechenland hat. Im Fall von Miteigentum im Wert von 250.000 Euro besteht ein Aufenthaltsrecht nur, wenn die Besitzer Ehegatten sind. In allen anderen Fällen von Miteigentum wird das Aufenthaltsrecht nur gewährt, wenn das Miteigentum jedes Miteigentümers 250.000 Euro beträgt.

(c) Immobilien in Griechenland durch eine juristische Person erworben sind, deren Anteile sich zu 100% in seinem Besitz befinden.

(d) eine 10-jährige Pacht von Hotelunterkünften oder von möblierten Touristenwohnungen in zusammengesetzten Touristenunterkünften hat.

(e) einen Teilzeitnutzungsvertrag hat.

Der vorgenannte Drittstaatsangehörige kann auch von seinen Familienangehörigen begleitet werden, denen auf Antrag eine individuelle Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, die gleichzeitig mit dem Aufenthaltstitel des Antragstellers ausläuft.

B. Erteilung und Erneuerung einer Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeit

Drittstaatsangehörige dürfen in Griechenland einreisen und dort bleiben, um eine Investition zu tätigen, die sich positiv auf das nationale Wachstum und die Wirtschaft auswirkt. Abhängig von der Größe und den Merkmalen der Investition, können bis zu zehn Drittstaatsangehörige, einschließlich Investoren, für die Durchführung und den Betrieb des Landes in das Land einreisen und dort bleiben.

C. Bis zu zehn Drittstaatsangehörige haben das Recht in das Land einzureisen um Investitionen zu tätigen, die als „Strategische Beteiligungen“ eingestuft werden. Dafür ist ein Beschluss des „Interministeriellen Ausschusses für strategische Investitionen“ erforderlich.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne bei den spezifischen Bedingungen für die Umsetzung der Bestimmungen und ist in der Lage in jeder Phase des Prozesses mitzumachen.